Gepäckregeln

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und die wichtigsten Informationen rund um unsere Gepäckbestimmungen.


Baggage operations

Gepäck

Geben Sie Ihr Gepäck an den für Ihren Flug vorgesehenen Check-in-Schaltern ab. Diese sind bis 60 Minuten vor Abflug geöffnet.

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Aufgegebenes Gepäck sind Koffer, Ausrüstung oder andere Gegenstände, die sich während des Fluges im Frachtraum im unteren Teil des Flugzeugs befinden.

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Corendon Airlines trägt keine Verantwortung für jeglichen Schaden an zerbrechlichen oder verderblichen Gegenständen, Wertgegenständen wie Schmuck, Edelmetallen, elektronischen Geräten oder wertvollen Dokumenten. Wir empfehlen daher, vor Ihrer Reise eine Gepäckversicherung bei einem externen Anbieter abzuschließen.

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Wir bieten keinen Gepäcktransportservice am Flughafen an. Wenden Sie sich diesbezüglich direkt an den Flughafen.

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Das hängt von den Umständen ab, unter denen der Flug storniert wurde. Wenn Corendon Airlines aus unvorhersehbaren Gründen den Flug storniert, erhalten Sie die volle Rückerstattung für Ihr Zusatzgepäck. Sollten Sie Ihren Flug aus irgendwelchen Gründen selbst stornieren, ist eine Rückerstattung der Zusatzleistung nicht möglich.
 
Wenn Sie über einen Drittanbieter gebucht haben, erfolgt eine eventuelle Rückerstattung durch das Reisebüro bzw. den Reiseveranstalter.

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Gewicht des Gepäcks

Passagiere ab 2 Jahren dürfen unabhängig vom gebuchten Tarif jeweils ein Handgepäckstück mit in die Kabine nehmen (max. 10 kg, 55×40×25 cm). Beim Promo-Tarif ist nur eine kleine Tasche (max. Größe: 40x30x20 cm) im Flugpreis enthalten. Dieses kann unter dem Sitzplatz verstaut werden. (Tarifdetails einsehen)

 

Eltern von Babys unter zwei Jahren dürfen eine Wickeltasche mit Windeln und eine für die Dauer des Fluges ausreichende Menge an Babynahrung mitnehmen.

 

Anstelle von Handgepäck kann ein Musikinstrument mit einer Länge von höchstens 100 cm an Bord genommen werden.

 

Zusätzlich zum Handgepäck dürfen Passagiere (außer im ECO-Tarif) ein persönliches Gepäckstück mitnehmen, das unter dem Sitz verstaut werden kann (z. B. Handtasche, Aktentasche, Kameratasche oder Laptoptasche).

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Abgesehen vom Handgepäck, hängt die Freigepäckmenge von Ihrem gebuchten Tarif und den Zielflughäfen ab.

 

Weitere Details finden Sie unter: https://www.corendonairlines.com/de/tarife

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Kinder ab 2 Jahren haben je nach gebuchtem Tarif die gleiche Menge an aufgegebenem Gepäck wie Erwachsene.

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Freigepäck:

Kleinkinder haben auf allen Flügen Anspruch auf 10 kg Freigepäck.

 

Handgepäck:

Kleinkinder (0-2 Jahre) haben keinen Anspruch auf Handgepäck. Es ist jedoch erlaubt, ein kleines Handgepäckstück mitzuführen, das Windeln und Babynahrung enthält – vorausgesetzt, es entspricht den zulässigen Abmessungen für Handgepäck.

 

Babynahrung an Bord:

Unsere Kabinencrew stellt kostenlos heißes Wasser für pulverisierte Babynahrung zur Verfügung. Zusätzlich dürfen bis zu 10 Behälter (Flaschen/Babyflaschen) mit fertiger Babynahrung mitgeführt werden – jeweils max. 100 ml pro Behälter.

 

Kinderwagen & Kindersitze:

Pro Kleinkind darf ein Kinderwagen (inkl. Zwillingswagen bei Zwillingen) oder ein Kindersitz/Kindertragekorb kostenlos im Frachtraum mitgeführt werden.
Sie können den Kinderwagen oder Kindersitz bis zur Flugzeugtür mitnehmen; von dort wird er im Frachtraum verstaut. Die Rückgabe erfolgt in der Regel am Gepäckband oder an der Sperrgepäckstelle – nur in Ausnahmefällen direkt beim Ausstieg. 
 
Es ist erlaubt, entweder einen zweiten Kinderwagen oder einen Kinderwagen und einen Kindersitz kostenlos mitzuführen. Bitte beachten Sie: Das Gewicht eines der zusätzlichen Gegenstände wird von der Freigepäckmenge eines begleitenden Erwachsenen abgezogen.
 
Aus Sicherheitsgründen ist die Nutzung von Kindersitzen oder Tragekörben in der Kabine nicht gestattet. Eine Befestigung dieser Gegenstände an Bord ist nicht möglich.

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Fluggäste mit dem FLEX-Tarif können nur 1 Gepäckstück (23 kg) kostenlos einchecken. Mit dem PREMIUM-Tarif können Sie 2 Gepäckstücke (20 kg pro Stück) aufgeben.

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Verbotene Gegenstände

Gemäß den Vorschriften ist es Fluggästen mit wenigen Ausnahmen untersagt, Gegenstände mitzuführen, die unter die Gefahrgutkategorie fallen, da dies ein Risiko für die Flugsicherheit darstellt. Dazu gehören unter anderem: Explosivstoffe, Gase, entzündliche Stoffe, oxidierende Stoffe und organische Peroxide, korrosive Stoffe, infektiöse und giftige Stoffe, radioaktive Stoffe und Lithiumbatterien, andere gefährliche Stoffe wie umweltgefährdende und magnetische Stoffe.

 

Die in der untenstehenden Tabelle aufgeführten Gefahrstoffe können nach bestimmten Regeln von Passagieren mitgeführt werden.

 

Bitte beachten Sie auch andere Einschränkungen, die sich aus nationalen und internationalen Vorschriften ergeben – etwa Flüssigkeitsbestimmungen, Zollvorgaben oder andere sicherheitsrelevante Regelungen. Ausnahmen gelten nur in bestimmten Fällen, die gesondert geregelt sind. Für weitere Informationen können Sie uns über unser Kundenkontaktformular kontaktieren.

 

Ihr Gepäck kann aus Sicherheitsgründen von den Behörden geöffnet werden. Corendon Airlines haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen.

 

Für mehr Informationen: Gefahrgut-Tabelle

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Unter Umständen werden Gepäckstücke, die wertvolle Gegenstände enthalten, nicht im Frachtraum des Flugzeugs transportiert. Sie werden stattdessen über unseren Frachtdienst gemäß den speziellen Beförderungsbedingungen für wertvolles Gepäck an den Zielort versendet. Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.corendonairlines.com/de/freigepack/andere-gepackregeln

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Unter Handgepäck fallen Gegenstände, die Sie während des Fluges in die Kabine mitnehmen dürfen. Das Handgepäck sollte sich auf ein Gepäckstück pro Fluggast mit Sitzplatz beschränken. Maximales Gewicht: 8 kg, maximale Abmessungen: 55x40x25 cm.

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Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern bis 100 ml mitgeführt werden. Alle Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (max. 1 Liter, ca. 20×20 cm) verstaut sein. Der Beutel muss komplett verschließbar sein und bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden. Nur ein Beutel pro Person ist erlaubt. Größere Mengen müssen im Aufgabegepäck transportiert werden.
 
Als Flüssigkeit gelten zum Beispiel: Wasser, Getränke, Cremes, Lotionen, Öle, Parfüms, Zahnpasta, Mascara, Rasierschaum, Deodorant, Duschgel, Haargel. Bitte nehmen Sie nur mit, was Sie während des Flugs wirklich benötigen.

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Ihre Flüssigkeiten werden bei der Sicherheitskontrolle überprüft. Halten Sie deshalb bitte Ihren wiederverschließbaren Plastikbeutel für die Sicherheitskontrolle bereit.
 
Sie sind selbst für den Inhalt Ihres Gepäcks verantwortlich. Sollte dieser die Sicherheitskontrolle nicht bestehen, übernimmt Corendon Airlines keine Haftung.

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Sport- & medizinische Ausrüstung

Sie dürfen erforderliche Medikamente und medizinische Geräte im Rahmen der geltenden Gepäckbestimmungen mit an Bord nehmen. Bitte beachten Sie, dass einige medizinische Geräte vorab angemeldet werden müssen. Wenden Sie sich dafür rechtzeitig an unser Call Center.
 
 
Bitte führen Sie wichtige Medikamente in passender Menge im Handgepäck mit, um im Fall von Gepäckverspätungen oder -verlust jederzeit darauf zugreifen zu können.

 

Sollten Sie spezielle Anfragen zu Ihren Medikamenten oder medizinischen Geräten haben, füllen Sie bitte das folgende Antragsformular aus https://www.corendonairlines.com/de/service-center/kontakt/antragsformular-fur-zusatzleistungen

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Sie können ärztlich verschriebene Medikamente, die Sie benötigen, in der Kabine oder im Gepäck im Frachtraum mitnehmen. Bei besonderen Anfragen bezüglich Ihrer Medikamente oder medizinischen Ausrüstung nutzen Sie bitte das Kundenkontaktformular.

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Für die Mitnahme von Spritzen, starken Medikamenten (z. B. rezeptpflichtige Medikamente) und ähnlichen medizinischen Produkten wird ein ärztliches Attest verlangt, das nicht älter als 1 Monat ist. Unsere Passagiere sind selbst dafür verantwortlich, sich über die Sicherheits- und Zollbestimmungen der jeweiligen Abflug- und Zielländer zu informieren und diese einzuhalten.

 

Corendon Airlines trägt keine Verantwortung für Medikamente und ähnliche medizinische Produkte, die aus Sicherheits- oder Zollgründen nicht an Bord erlaubt sind.

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Sie können Ihre Tennisausrüstung als Teil Ihres aufgegebenen Gepäcks ohne vorherige Ankündigung oder besondere Genehmigung mitnehmen. Wird die Freigepäckmenge überschritten, gelten die üblichen Gepäckbestimmungen.

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Ja, Sie dürfen Ihre Golfausrüstung auf unseren Flügen gegen Gebühr mitnehmen, solange sie aus Golfschlägern, Golfbällen, einem Paar Golfschuhen und einer Golftasche besteht. Persönliche Gegenstände sind in der Golftasche nicht erlaubt.

 

Um sicherzustellen, dass wir genug Platz für alle Gepäckstücke haben, begrenzen wir die Menge, die wir befördern, auf maximal 50 Stück pro Flugzeug. Detaillierte Informationen zu Gebühren und Gepäckgrenzen für Golfausrüstung finden Sie auf unserer Seite Freigepäck.

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Golftaschen bis 23 kg werden gegen eine Gebühr von 30 Euro pro Stück und One-Way-Flug transportiert. Jedes zusätzliche Kilo wird am Flughafen als Übergepäck berechnet (10 EUR/kg). Ausführliche Informationen zu Gebühren und Limits der Golfausrüstung finden Sie auf unserer Seite Freigepäck.

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Drohnen können aufgrund der Wärme- und Energiemenge eine potenzielle Fluggefahr darstellen.
 
Alle LiPo-Batterien müssen mitgeführt werden.
 
Drohnenakkus müssen mit Isolierband umwickelt, in eine Plastiktüte gesteckt und anschließend in eine Sicherheitstasche gelegt werden.
 
Drohnenbatterien dürfen maximal 100 Wattstunden (Wh) haben und müssen im Handgepäck transportiert werden.

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