Außergewöhnliche Bedingungen

In dieser Übersicht beantworten wir häufig gestellte Fragen zu speziellen Anforderungen und außergewöhnlichen Umständen rund um Ihren Flug.

Baggage operations

Allgemein

Sie können Ihrer Buchung unter "Zusatzliche Leistungen" zusatzliches Gepäck und andere Extras hinzufügen. Die Gebühren für zusätzliches Gepäck finden Sie hier.

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Für Fluggäste mit einem nachweisbaren Behinderungsgrad von 50% oder mehr bieten wir kostenlose medizinische Hilfeleistung an.

 

Alle anderen Service- oder Hilfeleistungen können gegen Gebühr in Anspruch genommen werden.

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Extras wie Sitzplatzreservierungen, Zusatzgepäck, Bordverpflegung, Sportausrüstung oder die Mitnahme von Haustieren können Sie bei der Buchung oder nachträglich unter dem Menüpunkt "Extras" zu Ihrer Buchung hinzufügen.

Besondere Hilfeleistungen wie medizinische Hilfe sind kostenlos für Fluggäste mit einem nachweisbaren Behinderungsgrad von 50% oder mehr oder mit einem ärztlichen Attest.

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Erklärungen für Abkürzungen finden Sie hier.

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Musikinstrumente mit einer Größe von mehr als 25x117x38 cm werden im Frachtbereich des Flugzeugs befördert. Das Gewicht der Instrumente wird zu Iher Standard-Gepäckmenge hinzugerechnet. Bei Überschreitung der Freigepäckmenge gilt der aktuelle Tarif für Gepäckregeln.
 

Musikinstrumente, die kleiner als 25x117x38 cm und leichter als 8 kg sind wie Bratsche, Geige, Flöte, Klarinette oder Trompete, können als Handgepäck mitgenommen werden.

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Ja, Hunde und Katzen können mit ins Flugzeug genommen werden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter Regeln und Vorschriften.

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Haustiere

Ja, Hunde und Katzen können mit ins Flugzeug genommen werden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter Regeln und Vorschriften.

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Haustiere müssen in wasserdichten, abschließbaren Käfigen oder Reisetaschen mit max. 55x35x25 cm und einem max. Gewicht von 8 kg untergebracht sein. Haustiere, die schwerer als 8 kg sind, werden im belüfteten Frachtraum transportiert.

 

Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter Regeln und Vorschriften.

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Gemäß der EU-Verordnung 576/2013 müssen Haustiere auf Flügen mit Corendon Airlines innerhalb der Europäischen Union mindestens 4 Monate alt sein. Für Flüge aus Drittländern in die EU gilt ein Mindestalter von 7 Monaten für mitreisende Haustiere.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter Regeln und Vorschriften.

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Schwangerschaft

Schwangere Fluggäste ab der 24. Schwangerschaftswoche werden gebeten, das Gesundheitsformular am Check-in auszufüllen.

 

Bis zur 36. Schwangerschaftswoche ist das Fliegen ohne ärztliches Attest möglich.

 

Ab der 36. Woche ist eine Beförderung nicht mehr zulässig – auch nicht mit einem aktuellen medizinischen Bericht. Bei Mehrlingsschwangerschaften gilt diese Regelung bereits ab der 32. Schwangerschaftswoche.

 

Das Kabinenpersonal kann aus Sicherheitsgründen ein ärztliches Attest anfordern.

 

Hinweis: Schwangere Fluggäste sind verpflichtet, unserem Personal gegenüber wahrheitsgemäße Angaben zu ihrem Gesundheitszustand zu machen.

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Kinder

Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen.

 

Kinder zwischen 6 und 12 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen als unbegleitete Minderjährige fliegen:
 
  • Sie müssen von einem autorisierten Begleiter bis zum Abflughafen gebracht werden.
  • Der Begleiter muss alle erforderlichen Reisedokumente sowie das vollständig ausgefüllte Betreuungsformular für alleinreisende Kinder beim Check-in-Personal vorlegen.
 

Für unbegleitete minderjährige Passagiere übernimmt das Personal von Corendon Airlines die Verantwortung ab dem Moment des Check-ins am Flughafenschalter.

 

Beim Beginn des Boardings wird das Kind vom Bodenpersonal an das Kabinenpersonal übergeben. Die Begleitperson, die das Kind zum Flughafen gebracht hat, ist verpflichtet, bis zum Abflug des Flugzeugs am Flughafen zu bleiben. Am Zielflughafen muss das Kind von einer zuvor autorisierten Begleitperson in Empfang genommen werden.

 

Für unbegleitete Minderjährige wird eine zusätzliche Einweggebühr von 70 Euro erhoben. Es können maximal 4 unbegleitete Kinder unter 12 Jahren pro Flug befördert werden.

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Passagiere mit eingeschränkter Mobilität

Wenn Sie eine Behinderung oder eingeschränkte Mobilität haben und Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne. Bitte geben Sie bereits bei der Buchung an, welche Unterstützung Sie brauchen. Wir leiten diese Informationen an die betreffenden Flughäfen weiter, damit Ihnen dort geholfen werden kann. 

 

Bitte beachten Sie: Die Assistenzdienste werden vom Flughafen bereitgestellt und können je nach Reiseziel variieren. Informieren Sie sich daher vorab auf der Website des jeweiligen Flughafens, ob die benötigte Hilfe verfügbar ist.

 

Um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Betreuung erhalten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Unterstützungsanfrage bereits bei der Buchung in den Passagierdaten anzugeben und das spezielle Anfrageformular vollständig auszufüllen.

 

Wenn Sie Ihre Reise über ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter gebucht haben, wenden Sie sich bitte direkt dorthin, damit alle notwendigen Informationen an uns übermittelt werden. Um Ihre Reise bestmöglich vorbereiten zu können, benötigen wir alle Angaben zu Ihrer gewünschten Unterstützung spätestens 48 Stunden vor Abflug. Andernfalls kann die benötigte Hilfe möglicherweise nicht organisiert werden und Ihre Reisepläne könnten beeinträchtigt werden.

 

Damit ein Flughafen eine vorab gebuchte Sonderbetreuung leisten kann, sollten sich Passagiere mindestens 2 Stunden vor Abflug beim PRM-Service-Team des jeweiligen Flughafens melden. Wenn Sie Ihre Unterstützung direkt mit uns planen möchten, kontaktieren Sie bitte unser Call Center.

 

Für Passagiere, die einen Rollstuhl benötigen, richtet sich die Art der Unterstützung nach dem Grad der Mobilitätseinschränkung. Bitte teilen Sie uns bei der Buchung genau mit, welche Hilfe Sie benötigen. Beim Ausfüllen des Formulars für Sonderanfragen verwenden Sie bitte die folgenden Rollstuhlcodes:

 

WCHR: Passagier mit leicht eingeschränkter Mobilität: Benötigt in der Regel keinen Rollstuhl bzw. nur, um längere Wegstrecken zu überbrücken. Treppensteigen ist mit Unterstützung ohne Probleme möglich.

WCHS: Passagier mit sehr eingeschränkter Mobilität: Kann selbständig keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen.

WCHC: Völlig unbeweglicher Passagier: Benötigt immer einen Rollstuhl. Auch in der Kabine kann er sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen.

 

Die maximal zulässige Anzahl von Rollstühlen auf einem Flug beträgt 10.

 

  • Maximal 10 für den Beeinträchtigungsgrad WCHR (Fluggast mit leicht eingeschränkter Mobilität)
  • Maximal 10 für den Beeinträchtigungsgrad WCHS (Fluggast mit stark eingeschränkter Mobilität)
  • Maximal 4 für den Beeinträchtigungsgrad WCHC (Fluggast ist vollständig immobil)

 

Anfragen, die über diese Anzahl hinausgehen, können aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen nicht akzeptiert werden.

 

*Für manuelle Rollstühle oder Rollstühle mit Begleitperson gibt es keine Begrenzung der Anzahl zugelassener Rollstühle.

 

Corendon Airlines befördert Ihren eigenen Rollstuhl kostenlos im Frachtraum. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, spätestens 48 Stunden vor Abflug das Antragsformular für Zusatzleistungen auszufüllen.

 

Bitte beachten Sie:
 
Der Rollstuhl darf für den Transport im Frachtraum maximal 114 × 86 cm groß und zusammenklappbar sein.

 

Alle Batterien oder losen Anbauteile müssen entfernt werden, bevor der Rollstuhl verladen werden kann. Falls Ihr Rollstuhl batteriebetrieben ist, benötigen wir vorab genaue Angaben zur Batterie über unser Kundenkontaktformular. Die Beförderung kann nur erfolgen, wenn wir Ihnen schriftlich bestätigen, dass der Rollstuhl und die Batterie den Sicherheitsvorgaben entsprechen.

 

Rollstühle mit auslaufsicheren Trocken- oder Nassbatterien dürfen im Frachtraum transportiert werden, sofern die Batterie abgeklemmt und sicher am Rollstuhl befestigt und die Pole isoliert sind.

 

Kann der Rollstuhl nicht aufrecht, gestapelt, gesichert und entleert transportiert werden, muss die Batterie entfernt und separat im Gepäckraum verstaut werden. Die Batterie ist dabei in einer Kunststoffschale oder einem Kunststoffbehälter zu transportieren, um Verschmutzungen und Schäden im Laderaum zu vermeiden.
 
Rollstühle im Scoot-Mobile-Stil können kostenlos befördert werden, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird, das nicht älter als eine Woche ist. Fehlt dieser Nachweis, wird eine Gebühr von 100 Euro erhoben.

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Aus Gründen der Flugsicherheit können in unseren Flugzeugen keine zusätzlichen Sauerstoffflaschen geladen werden. Unsere Fluggäste können jedoch mit einem gültigen ärztlichen Attest mit ihren eigenen tragbaren Sauerstoffkonzentratoren reisen.

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Sitzplatzauswahl

Informationen zu den Sitzplatzgebühren, die sowohl für Online- als auch für Flughafenbuchungen gelten, finden Sie im Abschnitt "Gebühren für die Sitzplatzreservierung" unter "Freigepäck".

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Beim Online-Check-in wird Ihnen automatisch ein gebührenfreier Sitzplatz je nach Verfügbarkeit zugewiesen.
 
Wenn Sie jedoch einen Wunschsitzplatz auswählen möchten, muss dieser vor dem Abschluss des Online-Check-ins gebucht werden – direkt nach Eingabe Ihres Nachnamens und Ihrer Buchungsnummer (PNR).
 
Wenn Sie den Premium-Tarif gebucht haben, können Sie – mit Ausnahme der ersten Reihe – kostenfrei Ihren Sitzplatz aus dem verfügbaren Angebot auswählen.

Sie können Ihren bevorzugten (kostenpflichtigen) Sitzplatz auf folgende Weise buchen:

 

  • Während der Buchung: Im Buchungsschritt „Zusätzliche Leistungen“
  • Nach der Buchung: Über unsere Website im Bereich „Zusätzliche Leistungen
  • Beim Online-Check-in: Zwischen 72 Stunden und 5 Stunden vor Abflug.

 

(Bitte klicken Sie hier für die Liste der Flughäfen, an denen der Online Check-in verfügbar ist.)

 

Sollte der Flugzeugtyp für Ihre Flugstrecke noch nicht festgelegt sein, ist die Buchung eines kostenpflichtigen Sitzplatzes systemseitig leider nicht möglich.

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Beim Online-Check-in weist Ihnen das System automatisch einen freien Sitzplatz kostenlos zu. Wenn Ihr ausgwählter Tarif eine kostenlose Sitzplatzauswahl (Premium-Tarif) enthält, können Sie Ihren Wunschsitzplatz bei der Buchung hinzufügen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren zugewiesenen Sitzplatz nach Abschluss Ihrer Buchung nicht mehr ändern können.

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Wenn Sie Ihre Buchung ändern, wird der für diesen Flug erworbene Sitzplatz auf Ihren neuen Flug übertragen. Wenn dieser Sitzplatz auf Ihrem neuen Flug nicht verfügbar ist, wird Ihnen die Gebühr, die Sie für Ihren Sitzplatz bezahlt haben, erstattet. Das Recht auf Erstattung gilt nur für Buchungen, bei denen der Sitzplatz kostenpflichtig hinzugefügt wurde.

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Nein, der Sitzplatz kann nicht geändert/storniert oder erstattet werden.

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Wenn Sie Ihre Buchung freiwillig stornieren, werden die Gebühren für den Sitzplatz, den Sie gebucht haben, nicht zurückerstattet.

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Schwangere, Passagiere mit einem Kleinkind sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen ausschließlich auf Fensterplätzen sitzen. Sitzplätze mit zusätzlicher Beinfreiheit stehen ihnen nicht zur Verfügung.

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Beim Online-Check-in vergibt Ihnen das System automatisch einen kostenlosen Sitzplatz je nach Verfügbarkeit. Sie können Ihren Wunschsitzplatz beim Online-Check-In kostenpflichtig zu Ihrer Buchung hinzufügen. Der Premium-Tarif enthält eine kostenlose Sitzplatzauswahl.

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